Welche Neuwagen Versicherung soll ich wählen?

Natürlich müssen Sie beim Kauf eines Neuwagens auch an die Versicherung denken. Denn Sie wollen ja nicht für den eventuellen, selbstverursachten, Schaden an ihrem neuen Wagen selbst aufkommen. Dafür sind Versicherungen schließlich da.
Es gibt mehrere Varianten, die man wählen kann. Da wäre zum Beispiel die Haftpflichtversicherung. Diese kann man alleine abschließen oder mit einer Teilkaskoversicherung verbinden. Noch abgesicherter ist man mit einer Vollkaskoversicherung.

Kraftfahrzeugs-Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung wird nicht auf ihr Auto abgeschlossen. Das heißt, sie kommt nicht für die eventuellen Schäden an Ihrem Wagen auf, sondern für alles, was bei einem Unfall den anderen KFZ-Inhabern an Schäden passiert. Sie übernimmt aber nicht nur diese Schäden, auch bei Verdienstausfall, Abschleppdienst und sogar bei einer monatlichen Rente des Unfallgeschädigten springt die KFZ-Haftpflicht Neuwagen Versicherung ein. Allerdings werden Sie um die Haftgflicht sowieso nicht herumkommen. Sie ist generell Pflicht und muss beim Kauf eines Neuwagens immer nachgewiesen werden.

Insassenunfallversicherung

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung können Sie auch noch eine Insassenunfallversicherung für Beifahrer und sich selbst abschließen. Liegt nämlich kein Eigenverschulden vor, zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht für die Beifahrer. Generell wird bei einer normalen Haftpflicht nicht für Sie selbst bezahlt.
Teilkaskoversicherung
Dann gibt es, wie erwähnt, noch die Teilkaskoversicherung. Diese betrifft Ihr Fahrzeug an sich. Wenn Ihr Wagen gestohlen oder beschädigt wird, dann greift ihre Teilkaskoversicherung ein. Hierbei sind Schäden durch Brand, Diebstahl, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Glasbruch versichert. Da sie Teil der normalen KFZ-Haftpflichtversicherung sind, werden Unfälle, die Sie selbst verursachen, nicht in die Leistungen mit einbezogen.

Um die Versicherungsprämie bei einer Teilkaskoversicherung niedrig zu halten, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hierbei würden Sie bei Erlebensfall immer einen festen Betrag aus der eigenen Tasche bezahlen.

Vollkaskoversicherung

Bei einer Vollkaskoversicherung, haben Sie im Prinzip das Gleiche wie bei einer Teilkaskoversicherung. Alle Schäden, die Ihr Auto betreffen und nicht selbst verschuldet sind, werden bei einer solchen übernommen. Auch hier wird bei Diebstahl, Brand, Unwetterschäden, Vandalismus und Glasbruch bezahlt. Der Unterschied ist allerdings, dass bei einer Vollkaskoversicherung eben auch die Schäden übernommen werden, die Sie selbst verursacht haben, zum Beispiel bei einem von Ihnen verursachten Verkehrsunfall. Allerdings sollten Sie, falls Sie alle drei Versicherungen abgeschlossen haben, das nicht als einen Freifahrtschein sehen. Denn wenn Sie betrunken Auto fahren oder nachgewiesenermaßen rasen, dann wird die Vollkaskoversicherung nichts übernehmen.

Die Vollkaskoversicherung wird zusätzlich zur KFZ-Haftpflichversicherung abgeschlossen. Auch bei dieser Art der Versicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung, bei der Sie im Versicherungsfall immer einen Festbetrag selbst übernehmen, günstigere Beiträge erwirken.
Die Vollkaskoversicherung ist besonders wichtig als Neuwagen Versicherung, da alle selbst verursachten Schäden, die am Auto passieren, ohne sie von Ihnen getragen werden!

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